Sonntag
Deutschland hat keine Verfassung. Deutschland hat ein Grundgesetz. Ich habe das mal im Gemeinschaftskundeunterricht genauer untersuchen dürfen, allerdings ging es uns eher um die Präambel. Wenn man darin allerdings ein Bisschen herumblättert, findet man Artikel wie z.B.
Artikel 22
[Bundesflagge]
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Klingt überflüssig. Ist es aber in meinen Augen nicht. Sonst könnte ja jeder Depp mit einem sonstwie aussehenden Entwurf daherkommen - manche Sachen gehören in Stein gehauen. So debattierte man einst (und tut es wahrscheinlich immer noch), ob ein Grundgesetzartikel von Nöten ist, in dem steht, dass Deutsch die Amtssprache Deutschlands ist. Ist sie nämlich nicht - nicht grundgesetzlich, jedenfalls.
Was mir aber damals unter die Augen kam, aber von mir total ignoriert wurde, war etwas, das schon in der Verfassung der Weimarer Republik stand und für das Grundgesetz übernommen wurde:
Artikel 139 aus der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung)
[Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Heute fällt mir das zum ersten Mal wieder auf. Heute ist nämlich der erste Sonntag, an dem ich die Beine zurücklegen kann und tatsächlich nichts zu tun habe. Das liegt daran, dass ich nicht mehr in einem Betrieb arbeite, der eine Sondergenehmigung für den Sonntag hat. Es tut mir in der Seele weh für all diejenigen, die im Transportgewerbe oder im Servicebereich arbeiten oder aus sonst einem Grund am Sonntag nicht zu ihrer ihnen im Grundgesetz zugesicherten Arbeitsruhe und seelischen Erhebung kommen. Aber ich bin viel, viel glücklicher darüber, dass ich davon kein Teil mehr sein muss.
Deutschland schützt den Sonntag - mit Recht. Das tut nämlich gut. Der Sonntag sollte auch weiterhin geschützt bleiben. Ich liebe Sonntage. Freie Tage. Entspannende Tage. Herrlich.
Artikel 22
[Bundesflagge]
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Klingt überflüssig. Ist es aber in meinen Augen nicht. Sonst könnte ja jeder Depp mit einem sonstwie aussehenden Entwurf daherkommen - manche Sachen gehören in Stein gehauen. So debattierte man einst (und tut es wahrscheinlich immer noch), ob ein Grundgesetzartikel von Nöten ist, in dem steht, dass Deutsch die Amtssprache Deutschlands ist. Ist sie nämlich nicht - nicht grundgesetzlich, jedenfalls.
Was mir aber damals unter die Augen kam, aber von mir total ignoriert wurde, war etwas, das schon in der Verfassung der Weimarer Republik stand und für das Grundgesetz übernommen wurde:
Artikel 139 aus der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung)
[Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Heute fällt mir das zum ersten Mal wieder auf. Heute ist nämlich der erste Sonntag, an dem ich die Beine zurücklegen kann und tatsächlich nichts zu tun habe. Das liegt daran, dass ich nicht mehr in einem Betrieb arbeite, der eine Sondergenehmigung für den Sonntag hat. Es tut mir in der Seele weh für all diejenigen, die im Transportgewerbe oder im Servicebereich arbeiten oder aus sonst einem Grund am Sonntag nicht zu ihrer ihnen im Grundgesetz zugesicherten Arbeitsruhe und seelischen Erhebung kommen. Aber ich bin viel, viel glücklicher darüber, dass ich davon kein Teil mehr sein muss.
Deutschland schützt den Sonntag - mit Recht. Das tut nämlich gut. Der Sonntag sollte auch weiterhin geschützt bleiben. Ich liebe Sonntage. Freie Tage. Entspannende Tage. Herrlich.
waszum - 9. Sep, 16:16