139
In der Weimarer Verfassung befanden sich einige Artikel, die ihren Weg in das aktuelle Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fanden. So mitunter Artikel 139 der WV, der besagt:
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Ich blicke gerade zurück und merke, dass morgen der erste Sonntag seit langer, langer Zeit ist, an dem ich tatsächlich meine Arbeitsruhe und seelische Erholung erhalte. Die terminüberladene Zeit ist nun vorbei (da hab ich auch prompt meinen verdammten Kalender verloren...), schon seit einer Weile, aber mit dem Theater und dergleichen gab es doch immer einiges, was so aktuell war und Zeit in Anspruch nahm.
Morgen gibt es nichts.
Nur ausschlafen und erholen.
Und dann - Europa. Das EM-Finale wird super, egal, ob wir nun gewinnen oder nicht.
Und nun, liebe Freunde: Schönen Sonntag euch :)
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Ich blicke gerade zurück und merke, dass morgen der erste Sonntag seit langer, langer Zeit ist, an dem ich tatsächlich meine Arbeitsruhe und seelische Erholung erhalte. Die terminüberladene Zeit ist nun vorbei (da hab ich auch prompt meinen verdammten Kalender verloren...), schon seit einer Weile, aber mit dem Theater und dergleichen gab es doch immer einiges, was so aktuell war und Zeit in Anspruch nahm.
Morgen gibt es nichts.
Nur ausschlafen und erholen.
Und dann - Europa. Das EM-Finale wird super, egal, ob wir nun gewinnen oder nicht.
Und nun, liebe Freunde: Schönen Sonntag euch :)
waszum - 28. Jun, 23:52